Aufgaben der Kreissynode

Gemäß der Kirchenordnung unterliegt die Leitung des Kirchenkreises der Kreissynode. In diesem Zusammenhang ist sie verantwortlich für die:

  • Förderung einer Gemeinschaft der im Kirchenkreis verbundenen Kirchengemeinden und die Pflege des Zusammenhangs der gesamten Kirche
  •  Zuständigkeit für die pastorale Versorgung der Kirchengemeinden
  •  Förderung der christlichen Erziehung von Kindern und Jugendlichen
  • Einrichtung der Diakonie und der missionarischen Werke und die Förderung der Arbeit
  • Zuständigkeit für die Einhaltung der kirchlichen Gesetze und Ordnungen in den Gemeinden
  • Überwachung der Erfüllung des Auftrags der Kirche in der Öffentlichkeit und Beachtung der Gebote Gottes im öffentlichen Leben.

Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehören:

  • Beschluss der Haushalts- und Kassenpläne des Kirchenkreises sowie Erteilung der Entlastung für die Rechnungen des Kirchenkreises und seiner Einrichtungen
  • Beaufsichtigung des Rechnungswesens der Kirchengemeinden sowie der gemeindlichen und kreiskirchlichen Einrichtungen
  • Wahl der/des Superintendentin/Superintendenten und der übrigen Mitglieder des Kreissynodalvorstandes
  • Wahl des Finanzausschusses und anderer ständiger Ausschüsse wie z. B. des Rechnungsprüfungsausschusses
  • Wahl der Abgeordneten zur Landessynode
  • Diskussion und Verabschiedung kirchlicher Gesetze und Ordnungen.

Die Kreissynode hat auch ein erhebliches Mitwirkungsrecht innerhalb der presbyterial-synodalen Ordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen. Wichtige Gesetze und Verordnungen, die von der Landessynode zu verabschieden sind, werden zunächst in den Presbyterien vorab beraten. Die Ergebnisse der Kirchengemeinden werden auf der Ebene der Kreissynode zusammengetragen und zu einer eigenen Stellungnahme für die Beratungen der Landessynode zusammengefasst.

Die Kreissynode kann Beauftragte für bestimmte Aufgaben bestellen und für besondere Arbeitsbereiche kreiskirchliche Ausschüsse bilden.

Durch Satzung kann die Kreissynode die Ordnung der Einrichtungen des Kirchenkreises regeln. Darin sind dann „Ordnung, Leitung und Geschäftsbereich" festgelegt.

Weitere Informationen über die Kreissynode sind in der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche in Westfalen in den Artikeln 86 - 105 zu finden.