Kitas vom 16. März bis 19. April geschlossen / Notbetreuung für Kinder von "Schlüsselpersonen"

Erstellt am 15.03.2020

Kreis Herford (15. März 2020). Laut Erlass der Landesregierung NRW bleiben von Montag, den 16.03.2020 bis zum Freitag, den 19.04.2020 alle Kindertageseinrichtungen und Schulen geschlossen. Dies gilt auch für die Ev. Kitas im Kirchenkreis Herford.

Jede Kita bietet zu den gewohnten Öffnungszeiten eine Notbetreuung für Kinder von sogenannten Schlüsselpersonen an. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können
  • Schlüsselpersonen sind laut Erlass: „Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.
  • Dazu zählen insbesondere alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.“

Die Bescheinigung des Arbeitgebers, dass es sich bei den Eltern um Schlüsselpersonen handelt, soll bis Mittwoch, den 18.03.2020 vorgelegt werden. Hier will die Landesregierung schnellstmöglich ein Muster zur Verfügung stellen.

Weitere Informationen

Informationen für Träger, Leitungen, Personal von Kindertageseinrichtungen im Informationsschreiben des Landes vom 14.03.2020: Download PDF-Datei [261 KB]

Fragen und Antworten zum Betretungsverbot von Kindertagesbetreuungsangeboten finden Sie in dem Informationsschreiben des Landes vom 17.03.2020: Download PDF-Datei [333 KB]

 

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