Tipps, wie´s geht: Gottesdienst Live-Streaming und als Video / Rechtsfragen & GEMA

Erstellt am 20.03.2020

Infos von der Evangelischen Kirche von Westfalen

Bielefeld (20.03.2020). Die EKD konnte mit der GEMA eine Absprache treffen, die es Kirchengemeinden ermöglicht, relativ unkompliziert und ohne Angst vor rechtlichen Konsequenzen in Sachen Urheberrecht mit ihren Angeboten an den Start zu gehen:

1.

Das Streamen und online zur Verfügung stellen von Gottesdiensten und Andachten ist ab sofort von Seiten der GEMA erlaubt und auch moderne Lieder, die gespielt werden, sind während der Corona-Zeit durch den Rahmenvertrag mit der EKD abgegolten.

2.

Ebenso dürfen Noten und Liedtexte verwendet werden, diese dürfen allerdings nur für 72 Stunden online bleiben.

Der vollständige Text ist unten angehängt. Er ist auch auf den Seiten der EKD nachzulesen: https://www.ekd.de/informationen-zur-gema-bei-youtube-54143.htm


Bitte beachten: Datenschutz gilt weiterhin.

3.

Technische Hilfestellungen und Tutorials: Hilfestellungen und Tutorials zum Selbermachen von Streams, aber auch zu Videokonferenztools, Konfiunterricht und Online-Seelsorge gibt es hier: https://www.ekd.de/informationen-fuer-mitarbeiter-in-kirchen-und-gemeinden-54017.htm

 

Als Einstiegs-Guide wird empfohlen: https://www.ekiba.de/html/content/tipps_fuer_gemeinden_zu_digitalen_angeboten.html?&t=mauf0mfb2p0ch81t8cm64k7192

4.

Besonders hervorzuheben ist: es gibt von der EKD eine "Digitale Sprechstunde" in Form einer Zoom-Videokonferenz (man kann auch einfach "nur" per Telefon mitmachen! PC ist nicht zwingend erforderlich), jeden Tag ab 17 Uhr. Das Ganze ist ausdrücklich für alle kirchlichen Mitarbeitenden in den Gliedkirchen offen! 

Wenn Sie Fragen haben oder Ihre Gemeinden, Mitarbeitenden etc. an den digitalen Start gehen wollen: Nutzen Sie dieses Angebot!

5.

Die Mitarbeitenden in der Stabsstelle Kommunikation | Online-Redaktion der EKvW sind auch für Auskünfte da: Wer überlegt, für Videoaufnahmen einen Dienstleister zu beauftragen, kann sich gern dorthin wenden.

6.

Rückfragen zu rechtlichen Angelegenheiten gerne an Yvonne Kälbli (Landeskirchenamt). Sie leitet die Anfragen an den Kollegen der EKD weiter, der sie gesammelt an die Rechtsabteilung der EKD gibt.

7.

Auf der Sonderseite der EKvW werden weiterhin westfälische digitale Angebote gesammelt: http://ekvw.de/ekvwonline.

Wenn dort etwas Wichtiges fehlen sollte, bitte entsprechende Hinweise an Yvonne Kälbli (Landeskirchenamt).

 

Volltext GEMA


GEMA: Eigene Homepage / Website

Die GEMA hat sich entschlossen, für die Zeit, in der die Gottesdienste nicht vor Ort durchgeführt werden können, die Nutzung von urheberechtlich geschützten Musikwerken im Rahmen des Streamings oder des Downloadens über die Kirchengemeinde-eigenen Websites durch die bestehenden Pauschalverträge als abgegolten zu betrachten.

Die Art der Musikwiedergabe, live z.B. durch den Organist oder durch Tonträger, ist dabei unerheblich.

Die GEMA hat sich hier bisher nicht im Detail zu einzelnen Diensten (über Youtube, Facebook & Instagram hinaus) geäußert, die zum Streaming auf Webseiten genutzt werden können. Wenn Sie oder Ihre Gemeinden spezielle Dienste einsetzen möchten und unsicher wegen der Nutzung sind, geben Sie uns dazu gerne eine Info und wir klären weitere Details dazu mit der GEMA ab.

Weitere Rechte

Alle weiteren Rechte der Personen, die bei der Erstellung des Gottesdienstes mitwirken, bleiben natürlich bestehen:

Selbstverständlich müssen die Personen (z.B. Kameramann, Musiker etc.) mit dem Vorgehen des Streamings / Downloads einverstanden sein. Ferner gilt das Datenschutzgesetz (für den Fall, dass Besucher anwesend sein sollten).

Nutzung von Noten & Liedtexten (VG Wort)

Mit der VG Musikedition haben wir vereinbart, dass für den Zeitraum von sechs Monaten der Pauschalvertrag zwischen der VG Musikedition und uns dahingehend erweitert wird, dass die Berechtigten das Recht erhalten, Lieder/Liedtexte im Zusammenhang mit der zeitgleichen und zeitversetzten (max. 72 Stunden) Übertragung von Gottesdiensten, anderen kirchlichen Veranstaltungen gottesdienstlicher Art sowie sonstigen gemeindlichen, nicht-kommerziellen Veranstaltungen zugänglich zu machen. Dieser Vertrag gilt für sechs Monate, also in etwa bis Mitte September. Sie haben damit die Rechtssicherheit, wenn Sie den Gemeindegliedern Noten und Liedtexte online zur Verfügung stellen. Rechtssicherheit über den Zeitraum von 72 Stunden hinaus besteht unabhängig davon für gemeinfreie Werke.

Bitte beachten Sie, dass diese Erweiterung die von der VG Musikedition wahrgenommenen Rechte betrifft. Bei Einzelverträgen mit anderen Rechteinhabern muss eine Regelung separat gefunden werden.

 

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