Kreissynode

Gemäß der Kirchenordnung ist die Kreissynode das Organ, das den Kirchenkreis leitet und die Gesamtverantwortung für sein kirchliches Leben hat.

Sie setzt sich aus den gewählten Pfarrerinnen und Pfarrern im Kirchenkreis, Delegierten aus den Gemeinden und weiteren berufenen Mitgliedern zusammen.

Sie tagt mindestens zweimal im Jahr, wählt den Superintendenten oder die Superintendentin, den Kreissynodalvorstand und die anderen leitenden Ausschüsse des Kirchenkeises, beschließt den Haushalt und den Stellenplan für den Kirchenkreis und wirkt auch an den Entscheidungen der Landeskirche mit.

Zur Vorbereitung wichtiger Entscheidungen trifft sie sich manchmal auch in Regionalversammlungen, die keine Entscheidungsbefugnis haben, die aber durch einen lebhaften Austausch untereinander die Vorlagen für die ordentlichen Sitzungen beeinflussen.