Patenbescheinigung
Ein Kind ist geboren und soll getauft werden. Die Eltern suchen Pat*innen, die einer christlichen Kirche angehören.
Wenn die Taufe in der Kirchengemeinde stattfindet, der Sie zugehören, brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen.
Wenn die Taufe in einer anderen Kirchengemeinde stattfindet, benötigen Sie für das Pfarramt dort eine Bescheinigung.
Diese „Pfarramtliche Bescheinigung über die Berechtigung zur Übernahme des Patenamtes" bekommen Sie bei der Kirchengemeinde, der Sie selbst angehören. Da die Bescheinigung aber eine Unterschrift trägt, können wir sie Ihnen nicht auf elektronischem Weg zustellen. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre zuständige Kirchengemeinde.
Weitere Informationen zum Patenamt finden sich auf der Seite mein-patenamt.de.